bgBüroservice
Dipl.-Ing.Ök. Bernd Grundmann


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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der bg Büroservice Grundmann

(1) Der bg Büroservice Grundmann erbringt eine Hilfeleistung in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG), nämlich die Kontierung und Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle, die Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen, der Sozialversicherungsmeldungen und der Lohnsteueranmeldung für den Auftraggeber, jedoch ohne darüber hinausgehende Steuerberatung.

(2) Der bg Büroservice Grundmann verpflichtet sich dem Auftraggeber gegenüber zur Verschwiegenheit. Die Verschwiegenheit erstreckt sich auf alles, was ihm in Ausübung seiner Tätigkeit bekannt wird.

(3) Der bg Büroservice Grundmann wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde legen. Soweit er Unrichtigkeiten feststellt, ist er verpflichtet, darauf hinzuweisen.

2. Auftraggeber

(1) Der Auftraggeber stellt sämtliche Belege, die erforderlich sind zum Verbuchen und Ausdrucken der einzelnen, nach tatsächlichen Geschäftsvorfällen getrennten Euro-Beträge in seinen vollständigen monatlichen Sach-, Kunden- und Lieferantenkonten entsprechend dem vereinbarten Kontenplan des Auftraggebers zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Insbesondere hat er dem bg Büroservice Grundmann unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, daß dem bg Büroservice Grundmann eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können.

(3) Unterläßt der Auftraggeber eine ihm nach Abs. 2 oder sonstwie obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der von dem bg Büroservice Grundmann angebotenen Leistung in Verzug, so erlischt sein Anspruch auf fristgerechte Ausführung der Dienstleistung. Unberührt bleibt der Anspruch des bg Büroservice Grundmann auf Ersatz der ihm entstandenen Aufwendungen sowie des verursachten Schadens.

3. Mitwirkung Dritter

(1) Der bg Büroservice Grundmann ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrages Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen.

(2) Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten und datenverarbeitenden Unternehmen hat der bg Büroservice Grundmann dafür Sorge zu tragen, daß diese sich zur Verschwiegenheit entsprechend Nr.1 Abs.2 verpflichten.

4. Mängelbeseitigung

(1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem bg Büroservice Grundmann ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

(2) Beseitigt der bg Büroservice Grundmann die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber im Rahmen der Nr.5 Abs.1 auf Kosten des bg Büroservice Grundmann die Mängel beseitigen lassen bzw. nach seiner Wahl eine angemessene Herabsetzung der Vergütung bzw. Rückvergütung verlangen.

(3) Offenbare Unrichtigkeiten (z.B. Schreib-, Rechen- und Übertragungsfehler) können vom bg Büroservice Grundmann jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der bg Büroservice Grundmann mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des bg Büroservice Grundmann den Interessen des Auftraggebers vorgehen.

5. Haftung

(1) Die Haftung des bg Büroservice Grundmann für Schäden die durch seine Person verursacht sind, abgesehen von der Herbeiführung des Schadens infolge grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, ist begrenzt auf insgesamt höchstens den Wert eines durchschnittlichen dreifachen Monatsrechnungsbetrages für einen vollständigen Auswertungsmonat ohne Umsatzsteuer. Jede weitergehende Haftung des bg Büroservice Grundmann, insbesondere für Folgeschäden, ist ausgeschlossen.

(2) Der Schadenersatzanspruch des Auftraggebers verjährt nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem Anspruch entstanden ist.

6. Honorar, Rechnungen

(1) Basis für die Rechnungslegung bildet ein schriftliches Angebot. Mit der Übergabe der Belege durch den Auftraggeber an den bg Büroservice Grundmann werden die entsprechenden Angebotspositionen für Umfang und Kosten der Auftragserteilung beidseitig anerkannt. Rechnungen des bg Büroservice Grundmann sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Vertreter des bg Büroservice Grundmann sind nicht zum Inkasso berechtigt.

7. Aufbewahrungspflicht

(1) Der bg Büroservice Grundmann hat Handakten auf die Dauer von zehn Jahren nach Beendigung des Auftrages aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch, wenn der bg Büroservice Grundmann dem Auftraggeber diese Akten übergeben hat.

(2) Zu den Handakten in diesem Sinne gehören alle Schriftstücke, die der bg Büroservice Grundmann aus Anlaß des Auftrages vom Auftraggeber oder für ihn erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Briefwechsel zwischen dem bg Büroservice Grundmann und dem Auftraggeber, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere.

(3) Auf Anforderung des Auftraggebers hat der bg Büroservice Grundmann dem Auftraggeber die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Der bg Büroservice Grundmann kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen oder zurückbehalten.

(4) Die Aufbewahrungspflicht des bg Büroservice Grundmann für Datenträger, Listen und Speicherinhalte endet einen Monat nach Aushändigung der jeweiligen gedruckten Auswertungen.

8. Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht von Arbeitsergebnissen und Unterlagen

(1) Der bg Büroservice Grundmann kann die Herausgabe seiner Arbeitsergebnisse und der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen Unverhältnismäßigkeit, gegen Treu und Glauben verstoßen würde.

(2)Bis zur Beseitigung rechtzeitig geltend gemachter Mängel ist der Auftraggeber zur Zurückbehaltung eines angemessen Teils der Vergütung berechtigt.

9. Vertragsdauer und Kündigung

(1) Mit der Übergabe der Belege oder der Anforderung sonstiger Dienstleistungen durch den Auftraggeber und der Annahme selbiger durch den bg Büroservice Grundmann kommt ein rechtsgültiger unkündbarer Vertrag zustande. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt.

10. Schlußbestimmungen

(1) Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Vertragsparteien der Sitz des bg Büroservice Grundmann.

(2) Sollte eine Vertragsbestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle des Unwirksamen soll angemessen Wirksames treten.

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